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Unbenanntes Dokument
4.2. Standalone Fahrzeuge
Bei der Benutzung eines Standalone Fahrzeuges unterliegt das verwendete Design einigen grundsätzlichen Regelungen.
4.2.1. Ein Design ist erst dann zugelassen, wenn die zuständige Rennkommission dieses genehmigt hat.
4.2.2. Das Design muss an die zuständige Rennkommission im .dds Format geschickt werden (body.dds und windows.dds). Dabei muss der Dateiname die korrekte Startnummer des Fahrers und die vorgegebene Namenskonvention einhalten.
4.2.3. Jedes Design muss folgende Elemente enthalten, die unverändert aus dem Template entnommen werden müssen.
· Der Racersleague-Schriftzug im Frontbereich (in schwarz oder weiß)
· Der Racersleague-Schriftzug am Heck (in schwarz oder weiß)
· Das Startnummern-Template auf beiden Seiten im Türbereich. Die Startnummer muss die vom Fahrer bei der Anmeldung verwendete Startnummer sein.
· Das SanTelco-Template auf dem Windschutzscheibenbanner (Hauptsponsor der Racersleague)
Die von der Racersleague vorgegebenen Elemente dürfen nicht übermalt, verschoben oder in ihrer Größe verändert werden. Fremdwerbung, die das Template der Racersleague unter- bzw. überlagern, sind zu entfernen.
Das Nummertemplate ist an die vorgegebene Stelle zu platzieren, darf aber, sollte es durch Lufteinlässe o.Ä. verdeckt sein, geringfügig verschoben werden.
4.2.4. Ist ein Bereich des Fahrzeuges für einen Sponsor reserviert (z.B. Windschutzscheibenbanner), so darf an dieser Stelle keine Werbung eines anderen Sponsors platziert werden.
4.2.5. Zigarettenwerbung, auch in abgewandelter Form, ist untersagt
4.2.6. Das verwendete Design darf nicht gegen die Netiquette verstoßen, nicht anstößig sein und/oder andere Menschen beleidigen.
4.2.7. Das verwendete Design darf nicht gegen das Gesetz und/oder die guten Sitten verstoßen.
4.2.8. Das Design muss einem real existierenden Fahrzeug entsprechen.
Die Nachweispflicht, ob ein Design als real eingestuft wird, obliegt dem einreichenden Fahrer. Hierzu genügt es, ein Foto des real existierenden Designs vorzuzeigen.
Dabei ist es egal, von welchem Hersteller das Original ist und auf welchem Fahrzeug es letztendlich umgesetzt wird.
4.2.9. Trifft 4.2.8 nicht zu, so muss das Design zumindest einem realen Anspruch gerecht werden und als fiktiv Real gelten.
Ein Design wird als fiktiv Real eingestuft, wenn der Skin kein real existierendes Pendant hat, aber dieses Design auf diesem Fahrzeug in dieser Art in einer realen Rennserie eingesetzt werden könnte.
4.2.10. Eigenwerbung, wie z.B. eigene Homepage, ist nicht erlaubt.
4.2.11. Nicknames und Clankürzel dürfen nicht auf dem Skin verwendet werden.
4.2.12. Der Fahrername muss auf der Seiten- oder Heckscheibe platziert werden. Ist wegen der Fahrzeugstruktur keine Möglichkeit diesen dort anzubringen, so ist der Fahrername auf dem Dach anzubringen. Das Element muss aber in jedem Falle der Form „Flagge + Vorname + Nachname“ entsprechen, gegebenenfalls darf der Vorname abgekürzt werden.
4.2.13. Fiktive, abstrakte Elemente sind soweit erlaubt, als das sie nicht den Hauptbestandteil des eigentlichen Paintings stellen. Diese Elemente dürfen nur in geringster Anzahl eingesetzt werden.
4.2.14. Mit Einsendung des auf der Racersleague verwendeten Designs an die zuständige Rennkommission versichern die Fahrer, etwaige Copyrights von Bildmaterial, Logos, Werbung oder des gesamten Skins beachtet zu haben und nicht gegen eventuell darauf liegende Urheberrechte zu verstoßen.
4.2.15. Die Rennkommission behält sich vor, weitere Flächen des Fahrzeuges für Sponsoren der Racersleague zu reservieren, um dort deren Werbung platzieren zu können.
4.2.16. Die Rennkommission behält sich vor, die vorangegangene Genehmigung eines Designs mit ausreichender Begründung wieder zu entziehen.
4.2.17. Kein Teilnehmer der Racersleague darf ein Fahrzeug eines anderen Teilnehmers verwenden, weder bei Trainingsrennen noch bei Fun-Events, erst recht nicht bei offiziellen Rennen. Zuwiderhandlung wird mit Strafpunkten geahndet (7.2.13).
4.2.18. Bei allen öffentlich verwendetem Bildmaterial (Screenshots, Filmauschnitte, etc.) ist das zum Zeitpunkt des gefahrenen Events aktuellste Carpack zu verwenden.
Zuwiderhandlung gegen diese Regelung wird mit ernsten Konsequenzen
geahndet, da hier gegebenenfalls unsere Sponsoren geschädigt werden.
4.2.19. Regel 4.2.18 kann außer Kraft gesetzt werden, wenn ein Mitglied einen zusammenfassenden Bericht über mehrere Rennen verfasst. Hier kann dann der Einfachheit halber das aktuellste Carpack verwendet werden.
4.2.20. Jeder Fahrer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, immer das aktuellste Carpack installiert zu haben.
4.3. Standard Fahrzeuge
4.3.1. Die von GTR2 vorgegebenen Fahrzeuge unterliegen keinerlei weiterer Kennzeichnungspflicht und können wie vom Spiel vorgegeben verwendet werden.
Allerdings ist darauf zu achten, dass diese Fahrzeuge nur verwendet werden dürfen, wenn dies auch bei der Anmeldung so angegeben wurde.
4.3.2. Die Standard Fahrzeuge dürfen lokal mit beliebigen Designs ausgestattet werden. Allerdings ist darauf zu achten, dass bei Veröffentlichung von Bildmaterial das gezeigte Design gegen keine der Regelungen für Standalone Fahrzeuge verstößt.
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