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Unbenanntes Dokument
!!!Noch
nicht der endgültige Stand!!! Es wird noch an
der endgültigen Version gearbeitet. Stand 31.08.2008
1. Allgemeines
1.1. Es gelten die allgemein bekannten Regeln der Netiquette.
Jeder sollte seinen Gegenüber mit Respekt behandeln und von
Beleidigungen und Beschimpfungen absehen. Fahrer, die sich
gegenüber anderen Fahrern oder der Liga-Leitung aus welchen
Gründen auch immer unangemessen verhalten, werden von
Letzteren verwarnt. Im Wiederholungsfall oder bei besonders
schwerwiegenden Erstvorfällen kann der betreffende Fahrer vom
gesamten Ligabetrieb ausgeschlossen werden oder mit Strafpunkten belegt
werden.
1.2. Alle angegebenen Zeiten sind MEZ bzw. MESZ.
1.3. Alle E-Mails, private Mitteilungen und interne
Informationen zu Rennservern, deren Einstellungen sowie
Passwörter sind vertraulich zu behandeln und dürfen
nicht veröffentlicht werden. Zuwiderhandlung kann den
Ausschluss aus der Liga oder Strafpunkte zur Folge haben.
1.4. Das Cheaten und/oder Ausnutzen von Bugs ist in der
Racersleague absolut untersagt. Zuwiderhandlung wird mit dem sofortigen
Ausschluss aus allen Ligen der Racersleague bestraft.
1.5. Das Benutzen von zusätzlichen und unter
Umständen hilfreichen Programmen neben dem Originalspiel ist
strengstens untersagt. Ausgenommen sind Teamspeak, Programme zum
erstellen von Screenshots (z.B. fraps) und das Tool GTR2_PD bzw.
TZR_GTR2_MotecAdd.
Zusätzlich können noch Programme durch
Ankündigung im Forum zugelassen werden.
1.6. Erscheinen neue Zusatzprogramme für das Spiel,
so sind diese solange verboten, bis diese von der Rennkommission im
Forum und/oder per Grid-Mail offiziell als erlaubt deklariert werden.
1.7. Das von der Racersleague zur Verfügung gestellte
Content (Carpack, Templates, etc.) unterliegt dem Copyright der
Racersleague.com und darf nicht unerlaubt weitergegeben,
verändert oder für andere Ligen angepasst werden.
1.8. Mit der Anmeldung zu einer der Ligen bei der Racersleague
erklären die Fahrer, dass sie das Regelwerk
vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert haben.
2. Zulassungsvoraussetzung
2.1. Spielberechtigt ist jeder, der das Originalspiel in
Version 1.1.0.0 besitzt und eine stabile Internetverbindung zu dem
Rennserver herstellen kann.
2.2. Jeder Fahrer muss bei der Racersleague registriert sein.
Der Anmeldename muss der wahre Realname (Vorname Nachname) sein. Der
Name darf keine weiteren Zusätze wie Startnummer, Nickname,
Clankürzel, etc. enthalten.
2.3. Das in GTR2 für die Racersleague benutzte
Fahrerprofil muss der Realname des Fahrers sein (Vorname Nachname), es
sind auch hier keine weiteren Zusätze zum Namen erlaubt.
Gültiger Fahrername wäre: Sven Brandenburg
Ungültige Fahrername wären: S BRANDENBURG
(beispielhaft) SBrandenburg
Brandenburg
#28 Sven Brandenburg
[DSRC] Sven Brandenburg
Sven_Brandenburg
2.4. Bei nicht korrekt erstelltem Racersleague-Account kann
entsprechender Fahrer an keinen von der Racersleague angebotenen Ligen
teilnehmen. Alle Anmeldungen in irgendeine der Ligen, die nicht den
Realnamen benutzen, werden kommentarlos gelöscht.
2.5. Jeder korrekt erstellter Racersleague-Account-Name
und/oder GTR2 Fahrerprofil wird ungültig, wenn
Zusätze wie Clankürzel und/oder Nickname
hinzugefügt werden.
2.6. Um die Wiedererkennung einzelner Fahrer bei der Teilnahme
in den Racersleague-Foren zu ermöglichen, wird von der Leitung
empfohlen, den Nickname in der Signatur des Forumsprofils einzutragen.
3. Anmeldeverfahren / Lizenzen
3.1. Anmeldeverfahren
3.1.1. Zunächst muss sich jeder Fahrer über
das Anmeldeformular für die Serie anmelden, an der er
teilnehmen möchte. Mit dieser Anmeldung erhält der
Fahrer die Berechtigung, an den Sichtungsrennen teilzunehmen und sich
dort eine Lizenz zu erfahren.
3.1.2. Im Allgemeinen wird bei der Racersleague mehr Wert auf
eine faire, übersichtliche und rücksichtsvolle
Fahrweise den anderen Fahrern gegenüber gelegt. Dem zufolge
können durchaus Fahrer eine Grüne Lizenz bekommen,
die zwar langsam, aber dafür sicher fahren, wohingegen ein
Rowdy mit reinen Hotlapper-Qualitäten diese Lizenz unter
Umständen verwehrt bleibt.
3.1.3. Sollte ein neuer Fahrer zu mehreren Sichtungsrennen
infolge nicht erscheinen, so steht es der Rennkommission frei,
betreffenden Fahrer aus der Liste zu streichen.
3.1.4. Schafft ein Fahrer bei einem Sichtungsrennen nicht,
eine gültige Lizenz zu erfahren, so hat er jederzeit das
Recht, weiterhin an Sichtungsrennen teilzunehmen um sich eine Lizenz zu
erfahren zu.
3.1.5. Die Auswahl eines Fahrzeuges (Standard oder Standalone)
ist für die gültige Saison bindend und kann
während einer laufenden Saison nicht mehr geändert
werden. In Einzelfällen ist es jedoch möglich, nach
erfolgreicher Sichtung das Fahrzeug einmalig ändern zu
können. Die Entscheidung darüber obliegt der
Rennkommission. Weiterhin ist es nicht gestattet, in einem unterlegenen
Fahrzeug die Sichtungen zu bestreiten, es ist also nicht erlaubt sich
mit einer einfach zu bedienenden Lotus Elise die Lizenz zu erfahren, um
danach auf den Ferrari F550 umzusteigen.
3.1.6. In besonders schweren und langwierigen Fällen
steht es der Rennkommission frei, einem Fahrer das Recht auf
Sichtungsrennen zu verwehren. Insbesondere dann, wenn vom betreffenden
Fahrer eine Gefahr für andere zu Sichtende oder für
ein Ligarennen trainierende Fahrer auftritt und auch keine Besserung
der Leistung des Fahrers in Aussicht ist.
3.2. Lizenzen
In der Racersleague unterscheiden wir zunächst zwischen den
Lizenzen für Stammfahrer und den Lizenzen für
Ersatzfahrer.
3.2.1.1. Einen Stammplatz kann nur bekommen, wer
a) die Grüne Lizenz hat und
b) in der Series noch freie Stammplätze vorhanden sind.
Stammfahrer haben das Recht, an allen Rennen der jeweiligen Series
uneingeschränkt teilzunehmen.
3.2.1.2. Ein Ersatzplatz wird vergeben, wenn in der
angemeldeten Series kein freier Startplatz mehr vorhanden ist. Ein
solcher Ersatzfahrer wird mit einer zusätzlichen blauen Farbe
versehen.
Ersatzfahrer können nur dann an einem Rennen teilnehmen, wenn
sie den zuvor von einem Stammfahrer freigegeben Platz für sich
beanspruchen. Hierzu reicht eine Meldung im Forum nachdem sich ein
Stammfahrer abgemeldet hat.
Die Sicherung eines Stammplatzes vor einer entsprechenden Abmeldung ist
nicht möglich.
Das beanspruchen eines Startplatzes ist nur für das aktuelle
Rennen gültig.
3.2.2. Folgend die Auflistung der möglichen Lizenzen:
Rote Lizenz: keine Starterlaubnis, außer bei den
Sichtungsrennen.
Gelbe Lizenz: Starterlaubnis für das nächste
anstehende Rennen. Maximal jedoch für eines der
nächsten drei möglichen Rennen gültig.
Der Fahrer muss weiterhin bei den Sichtungen erscheinen, um sich erneut
die Gelbe oder eine Grüne Lizenz zu erfahren.
Grüne Lizenz: Stammfahrerlizenz, die ohne
Einschränkung zur Teilnahme an jedem Rennen der Series berechtigt
Grün/Gelbe Lizenz: Starterlaubnis für das nächste
anstehende Rennen. Maximal jedoch für eines der nächsten drei
möglichen Rennen gültig.
Der Fahrer muss weiterhin bei den Sichtungsrennen erscheinen, um sich
erneut die Gelbe oder eine Grüne Lizenz zu erfahren.
Blau/Gelbe Lizenz: Starterlaubnis für das nächste
anstehende Rennen, sofern ein Platz verfügbar war
(Ersatzfahrerstatus, siehe 3.2.1.2). Auch diese Lizenz ist maximal
für eines der nächsten drei Rennen gültig,
es sei denn der Fahrer kann nachweisen, dass er keine
Möglichkeit hatte an einem der Rennen teilzunehmen.
Blau/Grüne Lizenz: Ersatzfahrerlizenz, die berechtigt
an allen Rennen teilzunehmen, sofern sich der Fahrer den Platz eines
abgemeldeten Stammfahrers für ein Rennen hat sichern
können (Ersatzfahrerstatus, siehe 3.2.1.2).
3.2.3. Stellt sich nach erfolgreicher Sichtung und Vergabe der
Grünen Lizenz heraus, das der Fahrer nicht für die
Teilnahme an Ligarennen geeignet ist, so hat die Rennkommission das
Recht, den Fahrer erneut zu Sichtungsrennen zu schicken und die Lizenz
einzufrieren. In besonders schweren Fällen kann die
zuständige Rennkommission nach mehrheitlichem Beschluss die
Lizenz vollständig entziehen.
3.2.4. Sichtungsläufe finden jeweils in der Woche
statt, in der nachfolgend keine Rennen veranstaltet werden.
3.3. Einteilung der Grids - Auf-
und Absteigssystem
Die GT Pro-Series besteht aus zwei getrennten Grids, die jedoch eine
gemeinsame Gesamtwertung fahren. Diese beiden Grids fahren parallel auf
den beiden Servern ihr Rennen.
Um die Grids vor jedem Rennen einteilen zu können, wird ein
Auf- und Abstiegssystem eingeführt.
3.3.1. Die Grideinteilung erfolgt immer nach dem Gesamtergebnis des
vorangegangenen Rennens. Die Fahrer auf den Plätzen 24 bis 28
des 1. Grids steigen ins 2. Grid ab und die Fahrer der Plätze
1 bis 5 des 2. Grids steigen in Grid 1 auf. Sollte das erste Grid nicht
aus 28 Fahrern bestehen, gelten immer die letzten 5 Platzierungen als
Absteiger, es sei denn, das Grid bestand vor dem Rennen aus 28 Fahrern
(z.B. Disconnect, unentschuldigtes Fehlen usw.).
3.3.2. Nichtteilnahme an einem Rennen führt zum Abstieg.
3.3.3. Es gilt eine Abmeldepflicht vor dem Rennen. Sollte jemand aus
bestimmten Gründen nicht am Rennen teilnehmen können,
so muss er sich bis spätestens Sonntag Abend vor dem Rennen,
20 Uhr , vom Rennen abmelden, um ein möglichst volles 1. Grid
zu gewährleisten. Versäumt ein Fahrer, sich
abzumelden, kann im Wiederholungsfall eine Strafe verhängt
werden. Der Fahrer staret im folgeneden Renen in jedem Falle in Grid 2.
3.3.3. Änderungen der Grid-Einteilung und des Auf- und
Abstiegssystemsbehält sich die Rennkommission vor. Je nach
Teilnehmerzahl besteht die Möglichkeit, die Pro Serie auf ein
Grid zu beschränken.
3.3.4 Grundsätzlich werden die Grids für 28 Fahrer
ausgelegt. Sollte die Teilnehmerzahl in Grid 2 dadurch bedingt zu
gering sein, kann dies auch während der laufenden Saison
angepasst werden.
4. Fahrzeugwahl &
Nummer / Teambildung
4.1. Fahrzeugwahl & Nummer
4.1.1. In der Racersleague GT Pro-Series werden
ausschließlich die Rennwagen der GT-Klasse gefahren, folgend
die Auflistung der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge:
- Ferrari 550 Maranello
- Maserati MC12
- Ferrari 575 GTC
- Lamborghini Murcielago
- Lister Storm
- Saleen S7-R
- Chrysler Viper GTS-R
- Chevrolet Corvette C5-R
- Porsche 911 GT2
4.1.2. Jeder neue Fahrer der GT Pro-Series kann sich ein
Fahrzeug aus der angebotenen Fahrzeugliste auswählen. Diese
Fahrzeugwahl ist dauerhaft für die gesamte Saison und kann
nicht mehr geändert werden.
4.1.3. In Ausnahmefällen zu 4.1.2 kann die
zuständige Rennkommission einem Fahrzeugwechsel zustimmen und
erlauben. Hierfür werden allerdings 50% der bis zur
Antragsstellung erfahrenen Punkte ersatzlos gestrichen.
4.1.4. Die Verwendung eines Standalone-Cars ist erlaubt. Jeder
Fahrer hat bei der Fahrzeugwahl die Möglichkeit, entweder ein
von GTR2 vorgegebenes Standard Auto zu benutzen, oder ein Fahrzeug aus
dem von der Racersleague vorgegebenen Standalone-Carpack
auszuwählen und dieses mit einem eigenen Design zu versehen.
4.1.5. Die zu wählende Fahrernummer ist im Bereich
der Ziffern 7-200 frei wählbar.
4.1.6. Ausnahme von 4.1.5 bilden die Fahrer- und Startnummern
1 - 6. Diese Nummern sind für die Fahrer der ersten drei
führenden Teams der vorangegangenen Saison reserviert und
dürfen von anderen Fahrern nicht ausgewählt werden.
Sollte ein Fahrer in der Folgesaison ein anderes Team bilden bzw. in
einem anderen Team fahren, so übernimmt er dennoch die
Fahrzeugnummer, die er sich in der Vorsaison erfahren hat.
4.2. Standalone Fahrzeuge
Bei der Benutzung eines Standalone Fahrzeuges unterliegt das verwendete
Design einigen grundsätzlichen Regelungen.
4.2.1. Ein Design ist erst dann zugelassen, wenn die
zuständige Rennkommission dieses genehmigt hat.
4.2.2. Das Design muss an die zuständige
Rennkommission im .dds Format geschickt werden (body.dds und
windows.dds). Dabei muss der Dateiname die korrekte Startnummer des
Fahrers und die vorgegebene Namenskonvention einhalten.
4.2.3. Jedes Design muss folgende Elemente enthalten, die
unverändert aus dem Template entnommen werden müssen.
· Der Racersleague-Schriftzug im Frontbereich (in
schwarz oder weiß)
· Der Racersleague-Schriftzug am Heck (in schwarz
oder weiß)
· Das Startnummern-Template auf beiden Seiten im
Türbereich. Die Startnummer muss die vom Fahrer bei der
Anmeldung verwendete Startnummer sein.
· Das SanTelco-Template auf dem
Windschutzscheibenbanner (Hauptsponsor der Racersleague)
Die von der Racersleague vorgegebenen Elemente dürfen nicht
übermalt, verschoben oder in ihrer Größe
verändert werden. Fremdwerbung, die das Template der
Racersleague unter- bzw. überlagern, sind zu entfernen.
Das Nummertemplate ist an die vorgegebene Stelle zu platzieren, darf
aber, sollte es durch Lufteinlässe o.Ä. verdeckt
sein, geringfügig verschoben werden.
4.2.4. Ist ein Bereich des Fahrzeuges für einen
Sponsor reserviert (z.B. Windschutzscheibenbanner), so darf an dieser
Stelle keine Werbung eines anderen Sponsors platziert werden.
4.2.5. Zigarettenwerbung, auch in abgewandelter Form, ist
untersagt
4.2.6. Das verwendete Design darf nicht gegen die Netiquette
verstoßen, nicht anstößig sein und/oder
andere Menschen beleidigen.
4.2.7. Das verwendete Design darf nicht gegen das Gesetz
und/oder die guten Sitten verstoßen.
4.2.8. Das Design muss einem real existierenden Fahrzeug
entsprechen.
Die Nachweispflicht, ob ein Design als real eingestuft wird, obliegt
dem einreichenden Fahrer. Hierzu genügt es, ein Foto des real
existierenden Designs vorzuzeigen.
Dabei ist es egal, von welchem Hersteller das Original ist und auf
welchem Fahrzeug es letztendlich umgesetzt wird.
4.2.9. Trifft 4.2.8 nicht zu, so muss das Design zumindest
einem realen Anspruch gerecht werden und als fiktiv Real gelten.
Ein Design wird als fiktiv Real eingestuft, wenn der Skin kein real
existierendes Pendant hat, aber dieses Design auf diesem Fahrzeug in
dieser Art in einer realen Rennserie eingesetzt werden könnte.
4.2.10. Eigenwerbung, wie z.B. eigene Homepage, ist nicht
erlaubt.
4.2.11. Nicknames und Clankürzel dürfen
nicht auf dem Skin verwendet werden.
4.2.12. Der Fahrername muss auf der Seiten- oder Heckscheibe
platziert werden. Ist wegen der Fahrzeugstruktur keine
Möglichkeit diesen dort anzubringen, so ist der Fahrername auf
dem Dach anzubringen. Das Element muss aber in jedem Falle der Form
„Flagge + Vorname + Nachname“ entsprechen,
gegebenenfalls darf der Vorname abgekürzt werden.
4.2.13. Fiktive, abstrakte Elemente sind soweit erlaubt, als
das sie nicht den Hauptbestandteil des eigentlichen Paintings stellen.
Diese Elemente dürfen nur in geringster Anzahl eingesetzt
werden.
4.2.14. Mit Einsendung des auf der Racersleague verwendeten
Designs an die zuständige Rennkommission versichern die
Fahrer, etwaige Copyrights von Bildmaterial, Logos, Werbung oder des
gesamten Skins beachtet zu haben und nicht gegen eventuell darauf
liegende Urheberrechte zu verstoßen.
4.2.15. Die Rennkommission behält sich vor, weitere
Flächen des Fahrzeuges für Sponsoren der Racersleague
zu reservieren, um dort deren Werbung platzieren zu können.
4.2.16. Die Rennkommission behält sich vor, die
vorangegangene Genehmigung eines Designs mit ausreichender
Begründung wieder zu entziehen.
4.2.17. Kein Teilnehmer der Racersleague darf ein Fahrzeug
eines anderen Teilnehmers ohne dessen Erlaubnis verwenden, weder bei
Trainingsrennen noch bei Fun-Events, erst recht nicht bei offiziellen
Rennen. Zuwiderhandlung wird mit Strafpunkten geahndet (7.2.13).
4.2.18. Bei allen öffentlich verwendetem Bildmaterial
(Screenshots, Filmauschnitte, etc.) ist das zum Zeitpunkt des
gefahrenen Events aktuellste Carpack zu verwenden.
Zuwiderhandlung gegen diese Regelung wird mit ernsten Konsequenzen
geahndet, da hier gegebenenfalls unsere Sponsoren geschädigt
werden.
4.2.19. Regel 4.2.18 kann außer Kraft gesetzt
werden, wenn ein Mitglied einen zusammenfassenden Bericht über
mehrere Rennen verfasst. Hier kann dann der Einfachheit halber das
aktuellste Carpack verwendet werden.
4.2.20. Jeder Fahrer ist verpflichtet, dafür Sorge zu
tragen, immer das aktuellste Carpack installiert zu haben.
4.3. Standard Fahrzeuge
4.3.1. Die von GTR2 vorgegebenen Fahrzeuge unterliegen
keinerlei weiterer Kennzeichnungspflicht und können wie vom
Spiel vorgegeben verwendet werden.
Allerdings ist darauf zu achten, dass diese Fahrzeuge nur verwendet
werden dürfen, wenn dies auch bei der Anmeldung so angegeben
wurde.
4.3.2. Die Standard Fahrzeuge dürfen lokal mit
beliebigen Designs ausgestattet werden. Allerdings ist darauf zu
achten, dass bei Veröffentlichung von Bildmaterial das
gezeigte Design gegen keine der Regelungen für Standalone
Fahrzeuge verstößt.
4.6. Teambildung
4.6.1. Mithilfe des Links „Teamanmeldung“,
der für jede Series gesondert zur Verfügung steht,
kann ein Team gebildet werden.
4.6.2. Ein Team besteht aus mindestens einem, maximal jedoch
zwei Fahrern.
4.6.3. Ein Team kann aus unterschiedlichen Fahrzeugen bestehen.
4.6.4. Eine Teamangehörigkeit ist für die
Teilnahme an der Liga nicht verpflichtend oder erforderlich. Jeder
Fahrer kann teamlos fahren, nimmt in diesem Falle allerdings nicht an
der Teamwertung teil.
4.6.5. Ein Team beginnt immer mit 0 Punkten.
4.6.6. Wird ein Team während einer Saison gebildet,
können bereits gesammelte Punkte diesem Team nicht
gutgeschrieben werden. Erst ab Eintragung des Teams durch einen Admin
kann das Team Punkte der noch ausstehenden Rennen erhalten.
4.6.7. Wird während der Saison ein zweites
Teammitglied „rekrutiert“, so können die
bis dahin erfahrenen Punkte des neuen Teammitgliedes nicht in die
Teamwertung mit aufgenommen werden.
4.6.8. Bei einem Fahrerwechsel zwischen den Teams
können keine Teampunkte zum neuen Team mitgenommen werden.
4.6.9. Die Punkte 4.6.6 bis 4.6.8 können unter
bestimmten Umständen durch die zuständige
Rennkommission umgangen werden.
5. Servereinstellung GTR2 GT
Pro-Series Grid 1 und Grid 2
- Renntag: jeden zweiten Montag
- Server: Racersleague Grid 1 und Racersleague Grid 2 (Lobby)
- Start Training 1: 18:00 Uhr
- Start Training 2: 19:00 Uhr
- Start Qualifikation: 20:00 Uhr
- Start Warm-up: 20:45 Uhr
- Start Rennen: 21:00 Uhr
- Rennlänge: 90 Minuten
- Startmodus: stehend (keine Einführungsrunde)
- Wetter: wechselhaft
- Flaggen: voll
- Verbrauch: 1x
- Verschleiß: 1x
- Pannen: normal
- DamageMP: 100%
- Kein Schaden: aus
- Pflichtstopps: 2
- Sicht: frei wählbar
- Autopilot: nicht verfügbar
- Fahrhilfen: Automatikschaltung, Automatikkupplung
- Fahrzeuge: GT-Klasse, siehe Fahrzeugwahl 4.1 - 4.5
- Setup: frei wählbar
- Gefahrene Strecken: siehe Rennkalender
6. Punkteverteilung und
Strafgewichte
6.1. Auflistung der Punktevergabe nach Platzierung
Das erste Grid bekommt die Punkte gestaffelt von 30 abwärts,
wie angegeben. Das Grid 2 erhält jeweils ca. 50% der Punkte,
die im ersten Grid erfahren werden können.
Grid 1: 30 28 26 25 24 23 22 21 20 … …
… 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 0 0 0
Grid 2: 16 15 14 13 12 11.5 11 10.5 10 … … 5 4.5
4 3.5 3 2.5 2 1.5 1 0.5
6.2. Jeder Fahrer bekommt erst dann die von ihm erfahrenen
Punkte gutgeschrieben, wenn er mindestens 50% der maximalen Renndistanz
in Bezug auf die Rundenanzahl des Erstplatzierten gefahren ist.
Fällt ein Fahrer nach den 50% aus, so bekommt er die Punkte
seiner letztendlichen Platzierung gutgeschrieben.
Strafgewichte werden aber in jedem Falle verteilt, egal welche
Renndistanz der Fahrer zurückgelegt hat.
6.3. Um trotz des unterschiedlichen
Leistungsvermögens der einzelnen Fahrzeuge die
Chancengleichheit zu wahren, bekommen die Fahrzeugtypen über
das Car-Pack neue Gewichte zugeordnet.
Die Fahrzeuggewichte sind in den .HDC Dateien in GTR2 festgelegt. Durch
das Car-Pack erfahren sowohl Standard- als auch Standalonefahrzeuge
neue Gewichte. Die Gewichtsverteilung sieht wie folgt aus:
- Ferrari 550 Maranello (BMS und Care)= +20 kg
- Ferrari 550 Maranello (Wieth)= +20 kg
- Maserati MC12 = -30 kg
- Ferrari 575 GTC = +10 kg
- Lamborghini Murcielago = +0 kg
- Lister Storm = -50 kg
- Saleen S7-R = -10 kg
- Chrysler Viper GTS-R = -40 kg
- Chevrolet Corvette C5-R = -30 kg
- Porsche 911 GT2 = -220 kg
6.4.1 Unabhängig von den Fahrzeuggewichten werden je
nach Platzierung weitere Gewichte über den GTR2 Server Manager
vergeben.
Diese Gewichte bemessen sich an der Platzierung in der Gesamtwertung.
1. 100 kg
2. 85 kg
3. 70 kg
4. 60 kg
5. 50 kg
6. 40 kg
7. 30 kg
8. 20 kg
9. 10 kg
10. 5 kg
6.5. Jeder Fahrer hat 1 Streichresultat pro Saison.
Das schlechteste Rennen, nach Platzierung gewertet, wird jedem Fahrer
gestrichen. Dazu werden die erfahrenen Punkte von seinem
Gesamtpunktekonto abgezogen. Etwaige Strafpunkte bleiben aber bestehen.
Sollte ein Fahrer nicht an allen Rennen einer Saison teilgenommen
haben, so wird eines dieser nicht gefahrenen Rennen automatisch als
Streichergebnisse gewertet.
7. Proteste / Strafen,
Pflichten und Verbote / Verhaltensregeln auf der Strecke
Zur Unterscheidung verschieden schwerer Vergehen sind diese Punkte
aufgeteilt. Bei den Punkten 7.1 und 7.2 erfolgt immer eine Auswertung
der zuständigen Rennkommission und im Falle eines erkennbaren
Vergehens wird dieses immer mit Strafgewichten geahndet.
Der Abschnitt 7.3 behandelt das Gentlemen-Agreement, Fahrer sollten
diese Verhaltensweise adaptieren und auf der Strecke aus
Rücksicht anderen Fahrern gegenüber anwenden.
Verstöße gegen einen der dort aufgeführten
Punkte kann zu einer Bestrafung führen, muss aber nicht. Dies
liegt in der Entscheidungsgewalt der zuständigen
Rennkommission. Diese Punkte kommen vor allen dann zum Tragen, wenn
eine Gefährdung anderer Fahrer vorlag und dies gemeldet oder
per Zufall gesehen wurde. Aufgrund der Eingeschränktheit von
GTR2 ist es der Rennkommission nicht möglich, alle Punkte die
unter 7.3 geführt werden grundsätzlich auszuwerten.
7.1. Proteste
7.1.1. Die erste Rennrunde wird von der zuständigen
Rennkommission vollständig gesichtet und ausgewertet. Proteste
die diese Runden betreffen, werden nicht weiter bearbeitet.
Verstößt ein Fahrer gegen eine der
aufgeführten Regeln, so werden ihm dafür
Strafgewichte auferlegt. Die Höhe der Strafe liegt in der
ersten Rennrunde im Ermessensspielraum der Rennkommission und der
schwere des Vergehens. Im Allgemeinen wird aber pro Vorfall das
Gewichtskonto mit 5, 10,15 kg belastet.
7.1.2. Ab der zweiten laufenden Runde werden Strafen nur
aufgrund eines Fahrerprotestes ausgesprochen. Protest/e über
einen oder mehrere Vorfälle im Rennen kann ein Fahrer
über das auf der Racersleague GTR2-Seite verlinkte
Protestformular einreichen.
Die Rennkommission behält sich vor, je nach Schwere und
Häufigkeit der Vergehen bis zu maximal 15 kg pro Vorfall zu
verteilen.
7.1.3. Ein Protest muss spätestens drei Tage nach dem
Rennen mit Hilfe des Protestformulars eingereicht werden. Der Protest
muss mindestens aus dem Namen des verursachenden Fahrers, einer kurzen
Argumentation und der Replay-Zeitangabe bestehen. Fehlt einer oder
mehrere der oben genannten Punkte, so wird der Protest nicht
ausgewertet. Die Rennkommission weist darauf hin, einen Protest
möglichst erst am Tag nach dem Rennen einzureichen, da die
Emotionen unmittelbar nach einem Vorfall die Objektivität
beeinträchtigen können.
7.1.4. Die Rennkommission behält sich vor, extreme
Regelverstöße und ungebührendes Verhalten
auf der Strecke anderen Fahrern gegenüber in einem
persönlichen Gespräch mit dem Verantwortlichen zu
klären und gegebenenfalls auch ohne einen eingereichten
Protest entsprechende Abmahnungen auszusprechen.
Bei wiederholten Vergehen trotz Abmahnung und/oder bei besonders
schwerwiegenden Vergehen können Strafgewichte
gemäß der Höchstbemessung von 15 kg, bis
hin zum Ausschluss aus der Liga erfolgen. Voraussetzung dafür
ist allerdings eine einstimmige Entscheidung der zuständigen
Rennkommission.
7.1.5. Gegen einen Protest oder dessen Höhe kann
Einspruch eingelegt werden. Dieser Einspruch kann aber nur durch Angabe
von Gründen und der Übergabe des eigenen Replays
bearbeitet werden. Wird einer dieser beiden Punkte nicht
erfüllt, so wird der Einspruch gegen den Protest in jedem
Falle abgelehnt.
7.2. Strafen, Pflichten und Verbote
7.2.1. Das Chatten während der Qualifikation und des
Rennens ist verboten. Strafpunkte pro unerlaubter Chatzeile: 5 kg
7.2.2. Administrative Anweisungen durch Chats während
der Qualifikation und dem Rennen sind erlaubt und setzen 7.2.1
außer Kraft. Nur die Rennkommission darf
administrative Anweisungen schreiben, diesen ist in allen Sessions
eines Events immer und sofort Folge zu leisten. Eine Antwort auf diese
Anweisungen ist nicht nötig und in den meisten Fällen
auch nicht erwünscht. Sollte aber eine Antwort erfolgen, so
wird dies nicht unter Strafe gestellt.
Für den Fall das die Antwort unnötig lang und/oder zu
häufig erfolgt, steht es dem Rennleiter frei, dies trotzdem
unter Strafe zu stellen.
7.2.3. Der so genannte „In-car-chat“ ist
zu aktivieren.
7.2.4. Votings dürfen nur vom Rennleiter oder in
dessen expliziten Auftrag gestartet werden. Votings für den
Kick eines Fahrers sind unzulässig (im Zweifel würde
dieser vom Rennleiter direkt entfernt werden).
Strafe pro vergehen: 5 kg
7.2.5. Das Überschreiten der
Geschwindigkeitsbegrenzung in der Boxengasse in allen Sessions eines
Events ist strengstens Untersagt und wird mit 5 kgpro Vergehen
geahndet.
Aus technischen Gründen reicht zur Feststellung einer
Geschwindigkeitsüberschreitung eine Sichtprüfung des
Rennleiters aus. Da es unmöglich ist, alle Fahrer zu
prüfen, werden nur vereinzelte Stichproben
durchgeführt um Regelverstöße festzustellen.
7.2.6. (Wegen des stehenden Starts in der Saison 2008
vorläufig außer Kraft gesetzt) In der
Einführungsrunde wird im Single File (also einzeln
hintereinander) die durch das Pace-Car vorgegebene
Geschwindigkeit gefahren. Das Anwärmen der Bremsen und/oder
Reifen durch Zick-Zack-Fahren und/oder durch sichtbare Brems- und
Beschleunigungsvorgänge ist strikt verboten und wird mit
jeweils 5 kg pro Vergehen geahndet.
Ein Anwärmen der Bremse mittels extremen Gasgebens bei
gleichzeitigen starken Bremsen ist ebenso zu unterlassen, und wird je
nach Behinderung der anderen Fahrer mit bis zu 5 kg geahndet.
Kurz vor dem Abbiegen des Pace-Cars (etwa zwei Kurven vorher) haben
alle Fahrzeuge die zweireihige Startaufstellung wieder einzunehmen und
auf ihren Vordermann aufzuschließen. Der Führende
des Feldes hat mit Abbiegen des Pace-Cars eine Geschwindigkeit von
80km/h zu halten. Mit Fallen der Grünen Flagge ist das Rennen
freigegeben und es darf beschleunigt und überholt werden.
7.2.7. (Wegen des stehenden Starts in der Saison 2008
vorläufig außer Kraft gesetzt) Lässt ein
Fahrer vor dem Abbiegen des Pace-Cars zuviel Platz auf den Vordermann
und macht dadurch einen Frühstart, kann dies je nach schwere
des Vergehens mit bis zu 10 kg geahndet werden.
7.2.8. Pflichtboxenstopps: Jeder Fahrer hat im Verlaufe des
Rennens Pflichtboxenstopps durchzuführen und selber
dafür Sorge zu tragen, dass diese innerhalb der
gültigen Renndauer absolviert werden.
7.2.8.1. Ein gültiger Boxenstopp besteht aus der
Einfahrt in die Boxengasse, das Anhalten an der eigenen Box inklusive
dem Öffnen des Boxenmenüs und der Ausfahrt aus der
Boxengasse.
7.2.8.2. Die Zeitpunkte der beiden Boxenstopps sind frei
wählbar.
7.2.8.3. Ein Aufgrund von Beschädigung
durchgeführter Boxenstopp gilt als regulärer
Boxenstopp, soweit 7.2.8.1 erfüllt ist.
7.2.8.4. Eine Stopp&Go-Strafe gilt nicht als
regulärer Boxenstopp.
7.2.8.5. Bei einem Boxenstopp müssen keine Reifen
gewechselt und/oder nachgetankt werden.
7.2.8.6. Für jeden nicht getätigten
Boxenstopp gibt es eine Versetzung im Grid nach Hinten, um den
erlangten Vorteil auszugleichen. Der Strafrahmen bewegt sich hier bei
3-5 Plätzen. Im Wiederholungsfalle behält sich die
Rennkommission vor, die Strafe zu erhöhen.
7.2.9. Jeder Fahrer ist verpflichtet, sich bei absehbarer
Nichteilnahme an einem der nächsten Rennen rechtzeitig
abzumelden. Dazu reicht es, im betreffenden Thread eine Meldung
über die Nichteilnahme abzugeben. Sollte dieser noch nicht
bestehen, so ist er mit eindeutiger Bezeichnung zu erstellen.
Fehlt ein Stammfahrer in zwei Rennen einer Saison unabgemeldet, so wird
ihm der Stammfahrerstatus entzogen und zum Ersatzfahrer degradiert. Im
Gegenzug erhält einer der Ersatzfahrer diesen freigewordenen
Stammplatz
7.2.10. Die Regel 7.2.9 wird automatisch außer Kraft
gesetzt, sollten in der Pro-Series weniger als 52 Fahrer
vorhanden sein. Es obliegt in der Pflicht des Fahrers zu
überprüfen, ob Regel 7.2.9 angewendet werden muss.
7.2.11. Eine Abmeldung kann über maximal zwei
aufeinander folgende Rennen abgegeben werden.
In Ausnahmefällen kann die Rennkommission eine
längere Abmeldung bewilligen.
7.2.12. Das Ausnutzen von bekannten und/oder unbekannten Bugs
ist strengstens untersagt und wird in besonders schweren
Fällen mit einem Ausschluss aus der Liga bestraft, in jedem
Falle aber mit mindestens 25 kg.
Dazu gehört auch das unerlaubte Abkürzen der Strecke,
ohne das GTR2 selbst darauf reagiert.
7.2.13. Jeder Fahrer hat nach dem Rennen das Replay zu
speichern. Einsprüche gegen Entscheidungen der Rennkommission
gegen den Fahrer können nur mit Vorlage des entsprechenden
Replay des betreffenden Fahrers bearbeitet werden. Weiterhin kann es
vorkommen, dass das Replay des Admins beschädigt ist, und
somit auf eines der Fahrer zurückgegriffen werden muss.
7.2.14. Kein Teilnehmer der Racersleague darf ein Standalone
Fahrzeug eines anderen Teilnehmers der Racersleague verwenden.
Zuwiderhandlung wird mit 5 kg geahndet.
7.3. Verhaltensregeln auf der Strecke
(Gentlemen-Agreement)
7.3.1. Der Fahrer sollte in allen Sessions eines Events eine
faire Fahrweise anderen Fahrern gegenüber an den Tag legen.
Dazu gehört auch, dass immer zwei Reifen des Fahrzeuges den
Asphalt berühren müssen. Die Curbs zählen
dabei mit zur Strecke, anders eingefärbter Rand jedoch nicht.
Bei besonders unrühmlichen Verhalten kann die Rennkommission
versuchen, über das Verteilen von Strafen eine Besserung
herbeizuführen.
7.3.2. Jeder Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass
andere Fahrer nicht unnötig behindert werden. Dazu
gehört insbesondere das Behindern bei schnellen Runden durch
unnötiges Versperren der Ideallinie, aber auch eine
überflüssige Rauchentwicklung des Motors durch zu
geringe Kühlereinstellungen.
7.3.3. Zur Verteidigung der eigenen Platzierung ist ein
einmaliges Linienwechseln gestattet.
7.3.4. Das Fahren einer Kampflinie, wie z.B. das
Nach-Innen-Ziehen vor einer Kurve, ist grundsätzlich erlaubt.
7.3.5. Hat es ein Fahrer geschafft sich neben seinen
Konkurrenten zu setzen, so ist die Linie des Kontrahenten zu
respektieren und die eigene Linie zu halten.
7.3.6. Beim Pit-Out ist stets die blaue Ampel beim Verlassen
der Boxenstraße zu beachten. Blinkt diese, ist die Strecke
mit äußerster Vorsicht zu befahren und notfalls
anzuhalten. Vorfahrtsrecht hat in einer solchen Situation immer der auf
der Strecke befindliche Fahrer. Der aus der Boxengasse kommende Fahrer
hat dafür Sorge zu tragen, dass der auf der Strecke
befindliche Fahrer so wenig wie möglich behindert wird.
Wird die Boxenausfahrt mit einer Linie auf die Strecke
geführt, so darf der aus der Box kommende Fahrer diese nicht
vorzeitig überqueren, um z.B. direkt auf die Ideallinie zu
gelangen. Im Gegenzug sollte der auf der Strecke befindliche Fahrer
darauf achten, diesen Bereich zu meiden und freizuhalten.
Vorfahrtsrecht hat aber in jedem Falle der auf der Strecke befindliche
Fahrer.
Passiert aufgrund einer Unachtsamkeit des aus der Box kommenden Fahrers
während eines Rennens ein Unfall, so wird immer gegen diesen
Fahrer entschieden. Aufgrund von bestimmten Streckencharakteristiken
gibt es hier auch Ausnahmen, so das unter Umständen auch der
vorfahrtberechtigte, auf der Strecke befindliche Fahrer in Regress
gezogen werden kann (wie z.B. in Spa, hier ist die Strecke für
aus der Box kommende Fahrer sehr schwer einsehbar).
Diese Regelung gilt sowohl im Rennen, im Qualifying als auch in den
Trainingssessions.
7.3.7. Ein Abkürzen der Strecke während der
Pit-Out und/oder der Pit-In Runde (wie z.B. in Monza das Auslassen der
ersten Schikane) ist strengstens untersagt. Liegt eine
Gefährdung andere Fahrer vor und/oder handelt es sich um eine
Wiederholungstat, so kann dies gegebenenfalls mit einer empfindlichen
Strafe mit bis zu 15 kg geahndet werden.
7.3.8. Kommt ein Fahrer während der
Einführungsrunde von der Strecke ab und verliert dabei seinen
Startplatz, so darf er unter größter Vorsicht und
Rücksichtsnahme auf seinen Startplatz durch das Feld
zurückfahren. Bemerken andere Fahrer seine Absicht nicht
und/oder ist kein Platz zum vorbeifahren vorhanden, so hat der Fahrer
die aktuelle Position zu halten.
7.3.9. Kommt ein Fahrer von der Rennstrecke ab, so darf auf
diese niemals im Winkel von 45°bis 90°
zurückgekehrt werden. Der Fahrer hat sich durch Blick nach
hinten zu versichern, dass er durch das Zurückkehren auf die
Strecke kein dort befindliches Fahrzeug behindert.
Wenn der von der Strecke abgekommene Fahrer nur direkt auf die
Ideallinie zurückkehren kann, so hat er solange abseits stehen
zu bleiben, bis er sich sicher und ohne Gefährdung anderer in
das Feld wieder einreihen kann. Ansonsten muss er langsam Abseits der
Strecke eine bessere Stelle zum wieder befahren der Strecke suchen.
Fehlverhalten mit Gefährdung anderer Fahrer kann mit 5 gk und
mehr geahndet werden.
7.3.10. Ein Wenden auf der Rennstrecke nach einem Unfall oder
Fahrfehler sollte unbedingt vermieden werden. Es wird empfohlen, das
Wenden nach Möglichkeit abseits der Strecke
durchzuführen, in jedem Falle aber so, dass eine
Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs auszuschließen
ist.
Bietet die Streckencharakteristik keine andere Möglichkeit als
auf der Strecke zu wenden, so sollte dies ohne zusätzliche
Gefährdung anderer erfolgen, in jedem Falle muss aber die
Gefahrensituation unverzüglich beseitigt werden.
Fehlverhalten mit Gefährdung anderer Fahrer kann mit bis zu 25
kg geahndet werden.
7.3.11. Steht ein Fahrer zur Überrundung an, so hat
er bei nächster sich bietender Gelegenheit dem
Überrunder Platz zu machen. Dabei ist die Ideallinie nach
Möglichkeit nicht zu verlassen, sondern lediglich durch ein
leicht vorgezogenes Bremsen vor einer Kurve dem überrundenden
Fahrer die Möglichkeit zu bieten, sich innen vorbeizusetzten.
Dieses vorgezogene Bremsen muss aber unbedingt deutlich für
den Überrunder erfolgen, ein leichtes lupfen des Gaspedals -
wie in der Realität - ist in einer Simulation nicht
ausreichend genug und für den Überrunder nicht
schnell genug zu erkennen.
Alternativ kann der zu Überrundende aber auch die Ideallinie
freigeben. Dies muss aber mit ausreichend Abstand vor der
nächsten Kurve passieren, und so eindeutig ausgeführt
werden, dass für den Überrunder kein
Missverständnis über die Art des Vorbeilassens
aufkommen kann.
Im Allgemeinen hat der zu überrundende Fahrer dafür
Sorge zu tragen, dass die Überrundung schnell und problemlos
durchgeführt werden kann.
Allerdings kann im Gegenzug der Überrunder nicht verlangen und
davon ausgehen, dass der zur Überrundung anstehende Fahrer
unnötige Nachteile aus einer Überrundung ziehen muss.
Dies trifft vor allem dann zu, wenn mehrere, um Position
kämpfende Fahrer überrundet werden müssen.
7.3.12. Sollte der Rennwagen eines Fahrers nach einem Unfall
so beschädigt sein, dass ein Weiterfahren nicht mehr
möglich ist, oder sollte das Rennen aus anderen
Gründen nicht aus eigener Kraft beendet werden
können, so ist die Rennstrecken durch Drücken der
„Esc-Taste“ unverzüglich zu verlassen. Ein
stehen lassen des Fahrzeuges auf der Strecke oder in einer der
Auslaufzonen ist Verboten. Steht ein Fahrzeug länger als eine
Runde an der gleichen Stelle oder ist die Gefährdung andere
Fahrer klar ersichtlich, so kann das Punktekonto dieses Fahrers mit bis
zu 25 kg, in besonders schweren Fällen jedoch mit wesentlich
mehr, belastet werden.
7.3.13. Wird das von der Racersleague bereitgestellte TS oder
ein von außenstehenden Mitgliedern der GTR2 Liga benutzt, so
gelten dort ebenfalls einige Regeln:
7.3.13.1. Im Allgemeinen gelten die unter 1.1 genannten Regeln
der Netiquette.
7.3.13.2. Es darf während eines Rennens nicht in den
Channel eines konkurrierenden Teams gewechselt werden
7.3.13.3. sollten sich die Fahrer in einem gemeinschaftlichen
Channel aufhalten, so wird dort ein gepflegter und freundlicher
Umgangston miteinander erwartet. Verstoßen einige oder
mehrere Fahrer gegen diese Regel, so werden die/der betreffende/r
Fahrer aus dem TS gekickt; in Wiederholungsfällen unter
Umständen gebannt.
8. Sonstiges
8.1. Sollte aufgrund eines Serverproblems die Reihenfolge der
Fahrerpositionen durcheinander gewürfelt werden, so wird das
Rennen bis zur letzten vollständigen Runde gewertet, sofern
bis zu diesem Zeitpunkt mehr als 50% der Renndistanz gefahren wurde.
8.2. Sollte aufgrund eines Serverabsturzes und/oder
Verbindungsprobleme, die eindeutig auf Seiten des Servers oder des
Betreibers zu suchen sind, das Rennen abgebrochen werden, so wird
dieses Rennen am Ende der Saison wiederholt. Wenn bis zu dem Zeitpunkt
des Abbruches allerdings mehr als 50% der Renndistanz gefahren wurden
und alle Daten zur Auswertung vorhanden sind, wird dieses Rennen voll
gewertet.
8.3. Einzelne Disconnects von Fahrern werden als technischer
Ausfall gewertet.
8.4. Die Fahrer sind verpflichtet, sich
regelmäßig im GTR2 Bereich des Racersleague-Forums
über Neuerungen und Änderungen des Regelwerkes zu
informieren (siehe Punkt 9).
9. Regeländerungen
9.1. Die Rennkommission behält sich vor, kurzfristig
notwendige Anpassungen am Regelwerk nach vorheriger, rechtzeitiger
Bekanntgabe vorzunehmen.
9.2. Aufgrund von internen Beschränkungen der
Änderungsfähigkeit des verlinkten Regelwerkes kann es
sein, das Änderungen die im Forum bekannt gegeben wurden und
„sticky“ gesetzt sind, Teilbereiche des hier
vorgestellten Regelwerkes ergänzen oder außer Kraft
setzten.
Letzte Aktualisierung, 11. Juli 2008
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