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Unbenanntes Dokument

!!!Noch nicht der endgültige Stand!!! Es wird noch an der endgültigen Version gearbeitet. Stand 31.08.2008

1. Allgemeines
1.1. Es gelten die allgemein bekannten Regeln der Netiquette. Jeder sollte seinen Gegenüber mit Respekt behandeln und von Beleidigungen und Beschimpfungen absehen. Fahrer, die sich gegenüber anderen Fahrern oder der Liga-Leitung aus welchen Gründen auch immer unangemessen verhalten, werden von Letzteren verwarnt. Im Wiederholungsfall oder bei besonders schwerwiegenden Erstvorfällen kann der betreffende Fahrer vom gesamten Ligabetrieb ausgeschlossen werden oder mit Strafpunkten belegt werden.
1.2. Alle angegebenen Zeiten sind MEZ bzw. MESZ.
1.3. Alle E-Mails, private Mitteilungen und interne Informationen zu Rennservern, deren Einstellungen sowie Passwörter sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht veröffentlicht werden. Zuwiderhandlung kann den Ausschluss aus der Liga oder Strafpunkte zur Folge haben.
1.4. Das Cheaten und/oder Ausnutzen von Bugs ist in der Racersleague absolut untersagt. Zuwiderhandlung wird mit dem sofortigen Ausschluss aus allen Ligen der Racersleague bestraft.
1.5. Das Benutzen von zusätzlichen und unter Umständen hilfreichen Programmen neben dem Originalspiel ist strengstens untersagt. Ausgenommen sind Teamspeak, Programme zum erstellen von Screenshots (z.B. fraps) und das Tool GTR2_PD bzw. TZR_GTR2_MotecAdd.
Zusätzlich können noch Programme durch Ankündigung im Forum zugelassen werden.
1.6. Erscheinen neue Zusatzprogramme für das Spiel, so sind diese solange verboten, bis diese von der Rennkommission im Forum und/oder per Grid-Mail offiziell als erlaubt deklariert werden.
1.7. Das von der Racersleague zur Verfügung gestellte Content (Carpack, Templates, etc.) unterliegt dem Copyright der Racersleague.com und darf nicht unerlaubt weitergegeben, verändert oder für andere Ligen angepasst werden.
1.8. Mit der Anmeldung zu einer der Ligen bei der Racersleague erklären die Fahrer, dass sie das Regelwerk vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert haben.
2. Zulassungsvoraussetzung
2.1. Spielberechtigt ist jeder, der das Originalspiel in Version 1.1.0.0 besitzt und eine stabile Internetverbindung zu dem Rennserver herstellen kann.
2.2. Jeder Fahrer muss bei der Racersleague registriert sein. Der Anmeldename muss der wahre Realname (Vorname Nachname) sein. Der Name darf keine weiteren Zusätze wie Startnummer, Nickname, Clankürzel, etc. enthalten.
2.3. Das in GTR2 für die Racersleague benutzte Fahrerprofil muss der Realname des Fahrers sein (Vorname Nachname), es sind auch hier keine weiteren Zusätze zum Namen erlaubt.
Gültiger Fahrername wäre: Sven Brandenburg
Ungültige Fahrername wären: S BRANDENBURG
(beispielhaft) SBrandenburg
Brandenburg
#28 Sven Brandenburg
[DSRC] Sven Brandenburg
Sven_Brandenburg
2.4. Bei nicht korrekt erstelltem Racersleague-Account kann entsprechender Fahrer an keinen von der Racersleague angebotenen Ligen teilnehmen. Alle Anmeldungen in irgendeine der Ligen, die nicht den Realnamen benutzen, werden kommentarlos gelöscht.
2.5. Jeder korrekt erstellter Racersleague-Account-Name und/oder GTR2 Fahrerprofil wird ungültig, wenn Zusätze wie Clankürzel und/oder Nickname hinzugefügt werden.
2.6. Um die Wiedererkennung einzelner Fahrer bei der Teilnahme in den Racersleague-Foren zu ermöglichen, wird von der Leitung empfohlen, den Nickname in der Signatur des Forumsprofils einzutragen.
3. Anmeldeverfahren / Lizenzen
3.1. Anmeldeverfahren
3.1.1. Zunächst muss sich jeder Fahrer über das Anmeldeformular für die Serie anmelden, an der er teilnehmen möchte. Mit dieser Anmeldung erhält der Fahrer die Berechtigung, an den Sichtungsrennen teilzunehmen und sich dort eine Lizenz zu erfahren.
3.1.2. Im Allgemeinen wird bei der Racersleague mehr Wert auf eine faire, übersichtliche und rücksichtsvolle Fahrweise den anderen Fahrern gegenüber gelegt. Dem zufolge können durchaus Fahrer eine Grüne Lizenz bekommen, die zwar langsam, aber dafür sicher fahren, wohingegen ein Rowdy mit reinen Hotlapper-Qualitäten diese Lizenz unter Umständen verwehrt bleibt.
3.1.3. Sollte ein neuer Fahrer zu mehreren Sichtungsrennen infolge nicht erscheinen, so steht es der Rennkommission frei, betreffenden Fahrer aus der Liste zu streichen.
3.1.4. Schafft ein Fahrer bei einem Sichtungsrennen nicht, eine gültige Lizenz zu erfahren, so hat er jederzeit das Recht, weiterhin an Sichtungsrennen teilzunehmen um sich eine Lizenz zu erfahren zu.
3.1.5. Die Auswahl eines Fahrzeuges (Standard oder Standalone) ist für die gültige Saison bindend und kann während einer laufenden Saison nicht mehr geändert werden. In Einzelfällen ist es jedoch möglich, nach erfolgreicher Sichtung das Fahrzeug einmalig ändern zu können. Die Entscheidung darüber obliegt der Rennkommission. Weiterhin ist es nicht gestattet, in einem unterlegenen Fahrzeug die Sichtungen zu bestreiten, es ist also nicht erlaubt sich mit einer einfach zu bedienenden Lotus Elise die Lizenz zu erfahren, um danach auf den Ferrari F550 umzusteigen.
3.1.6. In besonders schweren und langwierigen Fällen steht es der Rennkommission frei, einem Fahrer das Recht auf Sichtungsrennen zu verwehren. Insbesondere dann, wenn vom betreffenden Fahrer eine Gefahr für andere zu Sichtende oder für ein Ligarennen trainierende Fahrer auftritt und auch keine Besserung der Leistung des Fahrers in Aussicht ist.
3.2. Lizenzen
In der Racersleague unterscheiden wir zunächst zwischen den Lizenzen für Stammfahrer und den Lizenzen für Ersatzfahrer.
3.2.1.1. Einen Stammplatz kann nur bekommen, wer
a) die Grüne Lizenz hat und
b) in der Series noch freie Stammplätze vorhanden sind.
Stammfahrer haben das Recht, an allen Rennen der jeweiligen Series uneingeschränkt teilzunehmen.
3.2.1.2. Ein Ersatzplatz wird vergeben, wenn in der angemeldeten Series kein freier Startplatz mehr vorhanden ist. Ein solcher Ersatzfahrer wird mit einer zusätzlichen blauen Farbe versehen.
Ersatzfahrer können nur dann an einem Rennen teilnehmen, wenn sie den zuvor von einem Stammfahrer freigegeben Platz für sich beanspruchen. Hierzu reicht eine Meldung im Forum nachdem sich ein Stammfahrer abgemeldet hat.
Die Sicherung eines Stammplatzes vor einer entsprechenden Abmeldung ist nicht möglich.
Das beanspruchen eines Startplatzes ist nur für das aktuelle Rennen gültig.
3.2.2. Folgend die Auflistung der möglichen Lizenzen:
Rote Lizenz: keine Starterlaubnis, außer bei den Sichtungsrennen.
Gelbe Lizenz: Starterlaubnis für das nächste anstehende Rennen. Maximal jedoch für eines der nächsten drei möglichen Rennen gültig.
Der Fahrer muss weiterhin bei den Sichtungen erscheinen, um sich erneut die Gelbe oder eine Grüne Lizenz zu erfahren.
Grüne Lizenz: Stammfahrerlizenz, die ohne Einschränkung zur Teilnahme an jedem Rennen der Series berechtigt
Grün/Gelbe Lizenz: Starterlaubnis für das nächste anstehende Rennen. Maximal jedoch für eines der nächsten drei möglichen Rennen gültig. Der Fahrer muss weiterhin bei den Sichtungsrennen erscheinen, um sich erneut die Gelbe oder eine Grüne Lizenz zu erfahren.
Blau/Gelbe Lizenz: Starterlaubnis für das nächste anstehende Rennen, sofern ein Platz verfügbar war (Ersatzfahrerstatus, siehe 3.2.1.2). Auch diese Lizenz ist maximal für eines der nächsten drei Rennen gültig, es sei denn der Fahrer kann nachweisen, dass er keine Möglichkeit hatte an einem der Rennen teilzunehmen.
Blau/Grüne Lizenz: Ersatzfahrerlizenz, die berechtigt an allen Rennen teilzunehmen, sofern sich der Fahrer den Platz eines abgemeldeten Stammfahrers für ein Rennen hat sichern können (Ersatzfahrerstatus, siehe 3.2.1.2).
3.2.3. Stellt sich nach erfolgreicher Sichtung und Vergabe der Grünen Lizenz heraus, das der Fahrer nicht für die Teilnahme an Ligarennen geeignet ist, so hat die Rennkommission das Recht, den Fahrer erneut zu Sichtungsrennen zu schicken und die Lizenz einzufrieren. In besonders schweren Fällen kann die zuständige Rennkommission nach mehrheitlichem Beschluss die Lizenz vollständig entziehen.
3.2.4. Sichtungsläufe finden jeweils in der Woche statt, in der nachfolgend keine Rennen veranstaltet werden.
3.3. Einteilung der Grids - Auf- und Absteigssystem
Die GT Pro-Series besteht aus zwei getrennten Grids, die jedoch eine gemeinsame Gesamtwertung fahren. Diese beiden Grids fahren parallel auf den beiden Servern ihr Rennen.
Um die Grids vor jedem Rennen einteilen zu können, wird ein Auf- und Abstiegssystem eingeführt.
3.3.1. Die Grideinteilung erfolgt immer nach dem Gesamtergebnis des vorangegangenen Rennens. Die Fahrer auf den Plätzen 24 bis 28 des 1. Grids steigen ins 2. Grid ab und die Fahrer der Plätze 1 bis 5 des 2. Grids steigen in Grid 1 auf. Sollte das erste Grid nicht aus 28 Fahrern bestehen, gelten immer die letzten 5 Platzierungen als Absteiger, es sei denn, das Grid bestand vor dem Rennen aus 28 Fahrern (z.B. Disconnect, unentschuldigtes Fehlen usw.).
3.3.2. Nichtteilnahme an einem Rennen führt zum Abstieg.
3.3.3. Es gilt eine Abmeldepflicht vor dem Rennen. Sollte jemand aus bestimmten Gründen nicht am Rennen teilnehmen können, so muss er sich bis spätestens Sonntag Abend vor dem Rennen, 20 Uhr , vom Rennen abmelden, um ein möglichst volles 1. Grid zu gewährleisten. Versäumt ein Fahrer, sich abzumelden, kann im Wiederholungsfall eine Strafe verhängt werden. Der Fahrer staret im folgeneden Renen in jedem Falle in Grid 2.
3.3.3. Änderungen der Grid-Einteilung und des Auf- und Abstiegssystemsbehält sich die Rennkommission vor. Je nach Teilnehmerzahl besteht die Möglichkeit, die Pro Serie auf ein Grid zu beschränken.
3.3.4 Grundsätzlich werden die Grids für 28 Fahrer ausgelegt. Sollte die Teilnehmerzahl in Grid 2 dadurch bedingt zu gering sein, kann dies auch während der laufenden Saison angepasst werden.
4. Fahrzeugwahl & Nummer / Teambildung
4.1. Fahrzeugwahl & Nummer
4.1.1. In der Racersleague GT Pro-Series werden ausschließlich die Rennwagen der GT-Klasse gefahren, folgend die Auflistung der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge:
- Ferrari 550 Maranello
- Maserati MC12
- Ferrari 575 GTC
- Lamborghini Murcielago
- Lister Storm
- Saleen S7-R
- Chrysler Viper GTS-R
- Chevrolet Corvette C5-R
- Porsche 911 GT2
4.1.2. Jeder neue Fahrer der GT Pro-Series kann sich ein Fahrzeug aus der angebotenen Fahrzeugliste auswählen. Diese Fahrzeugwahl ist dauerhaft für die gesamte Saison und kann nicht mehr geändert werden.
4.1.3. In Ausnahmefällen zu 4.1.2 kann die zuständige Rennkommission einem Fahrzeugwechsel zustimmen und erlauben. Hierfür werden allerdings 50% der bis zur Antragsstellung erfahrenen Punkte ersatzlos gestrichen.
4.1.4. Die Verwendung eines Standalone-Cars ist erlaubt. Jeder Fahrer hat bei der Fahrzeugwahl die Möglichkeit, entweder ein von GTR2 vorgegebenes Standard Auto zu benutzen, oder ein Fahrzeug aus dem von der Racersleague vorgegebenen Standalone-Carpack auszuwählen und dieses mit einem eigenen Design zu versehen.
4.1.5. Die zu wählende Fahrernummer ist im Bereich der Ziffern 7-200 frei wählbar.
4.1.6. Ausnahme von 4.1.5 bilden die Fahrer- und Startnummern 1 - 6. Diese Nummern sind für die Fahrer der ersten drei führenden Teams der vorangegangenen Saison reserviert und dürfen von anderen Fahrern nicht ausgewählt werden. Sollte ein Fahrer in der Folgesaison ein anderes Team bilden bzw. in einem anderen Team fahren, so übernimmt er dennoch die Fahrzeugnummer, die er sich in der Vorsaison erfahren hat.
4.2. Standalone Fahrzeuge
Bei der Benutzung eines Standalone Fahrzeuges unterliegt das verwendete Design einigen grundsätzlichen Regelungen.
4.2.1. Ein Design ist erst dann zugelassen, wenn die zuständige Rennkommission dieses genehmigt hat.
4.2.2. Das Design muss an die zuständige Rennkommission im .dds Format geschickt werden (body.dds und windows.dds). Dabei muss der Dateiname die korrekte Startnummer des Fahrers und die vorgegebene Namenskonvention einhalten.
4.2.3. Jedes Design muss folgende Elemente enthalten, die unverändert aus dem Template entnommen werden müssen.
· Der Racersleague-Schriftzug im Frontbereich (in schwarz oder weiß)
· Der Racersleague-Schriftzug am Heck (in schwarz oder weiß)
· Das Startnummern-Template auf beiden Seiten im Türbereich. Die Startnummer muss die vom Fahrer bei der Anmeldung verwendete Startnummer sein.
· Das SanTelco-Template auf dem Windschutzscheibenbanner (Hauptsponsor der Racersleague)
Die von der Racersleague vorgegebenen Elemente dürfen nicht übermalt, verschoben oder in ihrer Größe verändert werden. Fremdwerbung, die das Template der Racersleague unter- bzw. überlagern, sind zu entfernen.
Das Nummertemplate ist an die vorgegebene Stelle zu platzieren, darf aber, sollte es durch Lufteinlässe o.Ä. verdeckt sein, geringfügig verschoben werden.
4.2.4. Ist ein Bereich des Fahrzeuges für einen Sponsor reserviert (z.B. Windschutzscheibenbanner), so darf an dieser Stelle keine Werbung eines anderen Sponsors platziert werden.
4.2.5. Zigarettenwerbung, auch in abgewandelter Form, ist untersagt
4.2.6. Das verwendete Design darf nicht gegen die Netiquette verstoßen, nicht anstößig sein und/oder andere Menschen beleidigen.
4.2.7. Das verwendete Design darf nicht gegen das Gesetz und/oder die guten Sitten verstoßen.
4.2.8. Das Design muss einem real existierenden Fahrzeug entsprechen.
Die Nachweispflicht, ob ein Design als real eingestuft wird, obliegt dem einreichenden Fahrer. Hierzu genügt es, ein Foto des real existierenden Designs vorzuzeigen.
Dabei ist es egal, von welchem Hersteller das Original ist und auf welchem Fahrzeug es letztendlich umgesetzt wird.
4.2.9. Trifft 4.2.8 nicht zu, so muss das Design zumindest einem realen Anspruch gerecht werden und als fiktiv Real gelten.
Ein Design wird als fiktiv Real eingestuft, wenn der Skin kein real existierendes Pendant hat, aber dieses Design auf diesem Fahrzeug in dieser Art in einer realen Rennserie eingesetzt werden könnte.
4.2.10. Eigenwerbung, wie z.B. eigene Homepage, ist nicht erlaubt.
4.2.11. Nicknames und Clankürzel dürfen nicht auf dem Skin verwendet werden.
4.2.12. Der Fahrername muss auf der Seiten- oder Heckscheibe platziert werden. Ist wegen der Fahrzeugstruktur keine Möglichkeit diesen dort anzubringen, so ist der Fahrername auf dem Dach anzubringen. Das Element muss aber in jedem Falle der Form „Flagge + Vorname + Nachname“ entsprechen, gegebenenfalls darf der Vorname abgekürzt werden.
4.2.13. Fiktive, abstrakte Elemente sind soweit erlaubt, als das sie nicht den Hauptbestandteil des eigentlichen Paintings stellen. Diese Elemente dürfen nur in geringster Anzahl eingesetzt werden.
4.2.14. Mit Einsendung des auf der Racersleague verwendeten Designs an die zuständige Rennkommission versichern die Fahrer, etwaige Copyrights von Bildmaterial, Logos, Werbung oder des gesamten Skins beachtet zu haben und nicht gegen eventuell darauf liegende Urheberrechte zu verstoßen.
4.2.15. Die Rennkommission behält sich vor, weitere Flächen des Fahrzeuges für Sponsoren der Racersleague zu reservieren, um dort deren Werbung platzieren zu können.
4.2.16. Die Rennkommission behält sich vor, die vorangegangene Genehmigung eines Designs mit ausreichender Begründung wieder zu entziehen.
4.2.17. Kein Teilnehmer der Racersleague darf ein Fahrzeug eines anderen Teilnehmers ohne dessen Erlaubnis verwenden, weder bei Trainingsrennen noch bei Fun-Events, erst recht nicht bei offiziellen Rennen. Zuwiderhandlung wird mit Strafpunkten geahndet (7.2.13).
4.2.18. Bei allen öffentlich verwendetem Bildmaterial (Screenshots, Filmauschnitte, etc.) ist das zum Zeitpunkt des gefahrenen Events aktuellste Carpack zu verwenden.
Zuwiderhandlung gegen diese Regelung wird mit ernsten Konsequenzen
geahndet, da hier gegebenenfalls unsere Sponsoren geschädigt werden.
4.2.19. Regel 4.2.18 kann außer Kraft gesetzt werden, wenn ein Mitglied einen zusammenfassenden Bericht über mehrere Rennen verfasst. Hier kann dann der Einfachheit halber das aktuellste Carpack verwendet werden.
4.2.20. Jeder Fahrer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, immer das aktuellste Carpack installiert zu haben.
4.3. Standard Fahrzeuge
4.3.1. Die von GTR2 vorgegebenen Fahrzeuge unterliegen keinerlei weiterer Kennzeichnungspflicht und können wie vom Spiel vorgegeben verwendet werden.
Allerdings ist darauf zu achten, dass diese Fahrzeuge nur verwendet werden dürfen, wenn dies auch bei der Anmeldung so angegeben wurde.
4.3.2. Die Standard Fahrzeuge dürfen lokal mit beliebigen Designs ausgestattet werden. Allerdings ist darauf zu achten, dass bei Veröffentlichung von Bildmaterial das gezeigte Design gegen keine der Regelungen für Standalone Fahrzeuge verstößt.
4.6. Teambildung
4.6.1. Mithilfe des Links „Teamanmeldung“, der für jede Series gesondert zur Verfügung steht, kann ein Team gebildet werden.
4.6.2. Ein Team besteht aus mindestens einem, maximal jedoch zwei Fahrern.
4.6.3. Ein Team kann aus unterschiedlichen Fahrzeugen bestehen.
4.6.4. Eine Teamangehörigkeit ist für die Teilnahme an der Liga nicht verpflichtend oder erforderlich. Jeder Fahrer kann teamlos fahren, nimmt in diesem Falle allerdings nicht an der Teamwertung teil.
4.6.5. Ein Team beginnt immer mit 0 Punkten.
4.6.6. Wird ein Team während einer Saison gebildet, können bereits gesammelte Punkte diesem Team nicht gutgeschrieben werden. Erst ab Eintragung des Teams durch einen Admin kann das Team Punkte der noch ausstehenden Rennen erhalten.
4.6.7. Wird während der Saison ein zweites Teammitglied „rekrutiert“, so können die bis dahin erfahrenen Punkte des neuen Teammitgliedes nicht in die Teamwertung mit aufgenommen werden.
4.6.8. Bei einem Fahrerwechsel zwischen den Teams können keine Teampunkte zum neuen Team mitgenommen werden.
4.6.9. Die Punkte 4.6.6 bis 4.6.8 können unter bestimmten Umständen durch die zuständige Rennkommission umgangen werden.
5. Servereinstellung GTR2 GT Pro-Series Grid 1 und Grid 2
- Renntag: jeden zweiten Montag
- Server: Racersleague Grid 1 und Racersleague Grid 2 (Lobby)
- Start Training 1: 18:00 Uhr
- Start Training 2: 19:00 Uhr
- Start Qualifikation: 20:00 Uhr
- Start Warm-up: 20:45 Uhr
- Start Rennen: 21:00 Uhr
- Rennlänge: 90 Minuten
- Startmodus: stehend (keine Einführungsrunde)
- Wetter: wechselhaft
- Flaggen: voll
- Verbrauch: 1x
- Verschleiß: 1x
- Pannen: normal
- DamageMP: 100%
- Kein Schaden: aus
- Pflichtstopps: 2
- Sicht: frei wählbar
- Autopilot: nicht verfügbar
- Fahrhilfen: Automatikschaltung, Automatikkupplung
- Fahrzeuge: GT-Klasse, siehe Fahrzeugwahl 4.1 - 4.5
- Setup: frei wählbar
- Gefahrene Strecken: siehe Rennkalender
6. Punkteverteilung und Strafgewichte
6.1. Auflistung der Punktevergabe nach Platzierung
Das erste Grid bekommt die Punkte gestaffelt von 30 abwärts, wie angegeben. Das Grid 2 erhält jeweils ca. 50% der Punkte, die im ersten Grid erfahren werden können.
Grid 1: 30 28 26 25 24 23 22 21 20 … … … 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 0 0 0
Grid 2: 16 15 14 13 12 11.5 11 10.5 10 … … 5 4.5 4 3.5 3 2.5 2 1.5 1 0.5
6.2. Jeder Fahrer bekommt erst dann die von ihm erfahrenen Punkte gutgeschrieben, wenn er mindestens 50% der maximalen Renndistanz in Bezug auf die Rundenanzahl des Erstplatzierten gefahren ist.
Fällt ein Fahrer nach den 50% aus, so bekommt er die Punkte seiner letztendlichen Platzierung gutgeschrieben.
Strafgewichte werden aber in jedem Falle verteilt, egal welche Renndistanz der Fahrer zurückgelegt hat.
6.3. Um trotz des unterschiedlichen Leistungsvermögens der einzelnen Fahrzeuge die Chancengleichheit zu wahren, bekommen die Fahrzeugtypen über das Car-Pack neue Gewichte zugeordnet.
Die Fahrzeuggewichte sind in den .HDC Dateien in GTR2 festgelegt. Durch das Car-Pack erfahren sowohl Standard- als auch Standalonefahrzeuge neue Gewichte. Die Gewichtsverteilung sieht wie folgt aus:
- Ferrari 550 Maranello (BMS und Care)= +20 kg
- Ferrari 550 Maranello (Wieth)= +20 kg
- Maserati MC12 = -30 kg
- Ferrari 575 GTC = +10 kg
- Lamborghini Murcielago = +0 kg
- Lister Storm = -50 kg
- Saleen S7-R = -10 kg
- Chrysler Viper GTS-R = -40 kg
- Chevrolet Corvette C5-R = -30 kg
- Porsche 911 GT2 = -220 kg
6.4.1 Unabhängig von den Fahrzeuggewichten werden je nach Platzierung weitere Gewichte über den GTR2 Server Manager vergeben.
Diese Gewichte bemessen sich an der Platzierung in der Gesamtwertung.
1. 100 kg
2. 85 kg
3. 70 kg
4. 60 kg
5. 50 kg
6. 40 kg
7. 30 kg
8. 20 kg
9. 10 kg
10. 5 kg
6.5. Jeder Fahrer hat 1 Streichresultat pro Saison.
Das schlechteste Rennen, nach Platzierung gewertet, wird jedem Fahrer gestrichen. Dazu werden die erfahrenen Punkte von seinem Gesamtpunktekonto abgezogen. Etwaige Strafpunkte bleiben aber bestehen. Sollte ein Fahrer nicht an allen Rennen einer Saison teilgenommen haben, so wird eines dieser nicht gefahrenen Rennen automatisch als Streichergebnisse gewertet.
7. Proteste / Strafen, Pflichten und Verbote / Verhaltensregeln auf der Strecke
Zur Unterscheidung verschieden schwerer Vergehen sind diese Punkte aufgeteilt. Bei den Punkten 7.1 und 7.2 erfolgt immer eine Auswertung der zuständigen Rennkommission und im Falle eines erkennbaren Vergehens wird dieses immer mit Strafgewichten geahndet.
Der Abschnitt 7.3 behandelt das Gentlemen-Agreement, Fahrer sollten diese Verhaltensweise adaptieren und auf der Strecke aus Rücksicht anderen Fahrern gegenüber anwenden. Verstöße gegen einen der dort aufgeführten Punkte kann zu einer Bestrafung führen, muss aber nicht. Dies liegt in der Entscheidungsgewalt der zuständigen Rennkommission. Diese Punkte kommen vor allen dann zum Tragen, wenn eine Gefährdung anderer Fahrer vorlag und dies gemeldet oder per Zufall gesehen wurde. Aufgrund der Eingeschränktheit von GTR2 ist es der Rennkommission nicht möglich, alle Punkte die unter 7.3 geführt werden grundsätzlich auszuwerten.
7.1. Proteste
7.1.1. Die erste Rennrunde wird von der zuständigen Rennkommission vollständig gesichtet und ausgewertet. Proteste die diese Runden betreffen, werden nicht weiter bearbeitet. Verstößt ein Fahrer gegen eine der aufgeführten Regeln, so werden ihm dafür Strafgewichte auferlegt. Die Höhe der Strafe liegt in der ersten Rennrunde im Ermessensspielraum der Rennkommission und der schwere des Vergehens. Im Allgemeinen wird aber pro Vorfall das Gewichtskonto mit 5, 10,15 kg belastet.
7.1.2. Ab der zweiten laufenden Runde werden Strafen nur aufgrund eines Fahrerprotestes ausgesprochen. Protest/e über einen oder mehrere Vorfälle im Rennen kann ein Fahrer über das auf der Racersleague GTR2-Seite verlinkte Protestformular einreichen.
Die Rennkommission behält sich vor, je nach Schwere und Häufigkeit der Vergehen bis zu maximal 15 kg pro Vorfall zu verteilen.
7.1.3. Ein Protest muss spätestens drei Tage nach dem Rennen mit Hilfe des Protestformulars eingereicht werden. Der Protest muss mindestens aus dem Namen des verursachenden Fahrers, einer kurzen Argumentation und der Replay-Zeitangabe bestehen. Fehlt einer oder mehrere der oben genannten Punkte, so wird der Protest nicht ausgewertet. Die Rennkommission weist darauf hin, einen Protest möglichst erst am Tag nach dem Rennen einzureichen, da die Emotionen unmittelbar nach einem Vorfall die Objektivität beeinträchtigen können.
7.1.4. Die Rennkommission behält sich vor, extreme Regelverstöße und ungebührendes Verhalten auf der Strecke anderen Fahrern gegenüber in einem persönlichen Gespräch mit dem Verantwortlichen zu klären und gegebenenfalls auch ohne einen eingereichten Protest entsprechende Abmahnungen auszusprechen.
Bei wiederholten Vergehen trotz Abmahnung und/oder bei besonders schwerwiegenden Vergehen können Strafgewichte gemäß der Höchstbemessung von 15 kg, bis hin zum Ausschluss aus der Liga erfolgen. Voraussetzung dafür ist allerdings eine einstimmige Entscheidung der zuständigen Rennkommission.
7.1.5. Gegen einen Protest oder dessen Höhe kann Einspruch eingelegt werden. Dieser Einspruch kann aber nur durch Angabe von Gründen und der Übergabe des eigenen Replays bearbeitet werden. Wird einer dieser beiden Punkte nicht erfüllt, so wird der Einspruch gegen den Protest in jedem Falle abgelehnt.
7.2. Strafen, Pflichten und Verbote
7.2.1. Das Chatten während der Qualifikation und des Rennens ist verboten. Strafpunkte pro unerlaubter Chatzeile: 5 kg
7.2.2. Administrative Anweisungen durch Chats während der Qualifikation und dem Rennen sind erlaubt und setzen 7.2.1 außer Kraft. Nur die Rennkommission darf administrative Anweisungen schreiben, diesen ist in allen Sessions eines Events immer und sofort Folge zu leisten. Eine Antwort auf diese Anweisungen ist nicht nötig und in den meisten Fällen auch nicht erwünscht. Sollte aber eine Antwort erfolgen, so wird dies nicht unter Strafe gestellt.
Für den Fall das die Antwort unnötig lang und/oder zu häufig erfolgt, steht es dem Rennleiter frei, dies trotzdem unter Strafe zu stellen.
7.2.3. Der so genannte „In-car-chat“ ist zu aktivieren.
7.2.4. Votings dürfen nur vom Rennleiter oder in dessen expliziten Auftrag gestartet werden. Votings für den Kick eines Fahrers sind unzulässig (im Zweifel würde dieser vom Rennleiter direkt entfernt werden).
Strafe pro vergehen: 5 kg
7.2.5. Das Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Boxengasse in allen Sessions eines Events ist strengstens Untersagt und wird mit 5 kgpro Vergehen geahndet.
Aus technischen Gründen reicht zur Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung eine Sichtprüfung des Rennleiters aus. Da es unmöglich ist, alle Fahrer zu prüfen, werden nur vereinzelte Stichproben durchgeführt um Regelverstöße festzustellen.
7.2.6. (Wegen des stehenden Starts in der Saison 2008 vorläufig außer Kraft gesetzt) In der Einführungsrunde wird im Single File (also einzeln hintereinander) die durch das Pace-Car vorgegebene Geschwindigkeit gefahren. Das Anwärmen der Bremsen und/oder Reifen durch Zick-Zack-Fahren und/oder durch sichtbare Brems- und Beschleunigungsvorgänge ist strikt verboten und wird mit jeweils 5 kg pro Vergehen geahndet.
Ein Anwärmen der Bremse mittels extremen Gasgebens bei gleichzeitigen starken Bremsen ist ebenso zu unterlassen, und wird je nach Behinderung der anderen Fahrer mit bis zu 5 kg geahndet.
Kurz vor dem Abbiegen des Pace-Cars (etwa zwei Kurven vorher) haben alle Fahrzeuge die zweireihige Startaufstellung wieder einzunehmen und auf ihren Vordermann aufzuschließen. Der Führende des Feldes hat mit Abbiegen des Pace-Cars eine Geschwindigkeit von 80km/h zu halten. Mit Fallen der Grünen Flagge ist das Rennen freigegeben und es darf beschleunigt und überholt werden.
7.2.7. (Wegen des stehenden Starts in der Saison 2008 vorläufig außer Kraft gesetzt) Lässt ein Fahrer vor dem Abbiegen des Pace-Cars zuviel Platz auf den Vordermann und macht dadurch einen Frühstart, kann dies je nach schwere des Vergehens mit bis zu 10 kg geahndet werden.
7.2.8. Pflichtboxenstopps: Jeder Fahrer hat im Verlaufe des Rennens Pflichtboxenstopps durchzuführen und selber dafür Sorge zu tragen, dass diese innerhalb der gültigen Renndauer absolviert werden.
7.2.8.1. Ein gültiger Boxenstopp besteht aus der Einfahrt in die Boxengasse, das Anhalten an der eigenen Box inklusive dem Öffnen des Boxenmenüs und der Ausfahrt aus der Boxengasse.
7.2.8.2. Die Zeitpunkte der beiden Boxenstopps sind frei wählbar.
7.2.8.3. Ein Aufgrund von Beschädigung durchgeführter Boxenstopp gilt als regulärer Boxenstopp, soweit 7.2.8.1 erfüllt ist.
7.2.8.4. Eine Stopp&Go-Strafe gilt nicht als regulärer Boxenstopp.
7.2.8.5. Bei einem Boxenstopp müssen keine Reifen gewechselt und/oder nachgetankt werden.
7.2.8.6. Für jeden nicht getätigten Boxenstopp gibt es eine Versetzung im Grid nach Hinten, um den erlangten Vorteil auszugleichen. Der Strafrahmen bewegt sich hier bei 3-5 Plätzen. Im Wiederholungsfalle behält sich die Rennkommission vor, die Strafe zu erhöhen.
7.2.9. Jeder Fahrer ist verpflichtet, sich bei absehbarer Nichteilnahme an einem der nächsten Rennen rechtzeitig abzumelden. Dazu reicht es, im betreffenden Thread eine Meldung über die Nichteilnahme abzugeben. Sollte dieser noch nicht bestehen, so ist er mit eindeutiger Bezeichnung zu erstellen.
Fehlt ein Stammfahrer in zwei Rennen einer Saison unabgemeldet, so wird ihm der Stammfahrerstatus entzogen und zum Ersatzfahrer degradiert. Im Gegenzug erhält einer der Ersatzfahrer diesen freigewordenen Stammplatz
7.2.10. Die Regel 7.2.9 wird automatisch außer Kraft gesetzt, sollten in der Pro-Series weniger als 52 Fahrer vorhanden sein. Es obliegt in der Pflicht des Fahrers zu überprüfen, ob Regel 7.2.9 angewendet werden muss.
7.2.11. Eine Abmeldung kann über maximal zwei aufeinander folgende Rennen abgegeben werden.
In Ausnahmefällen kann die Rennkommission eine längere Abmeldung bewilligen.
7.2.12. Das Ausnutzen von bekannten und/oder unbekannten Bugs ist strengstens untersagt und wird in besonders schweren Fällen mit einem Ausschluss aus der Liga bestraft, in jedem Falle aber mit mindestens 25 kg.
Dazu gehört auch das unerlaubte Abkürzen der Strecke, ohne das GTR2 selbst darauf reagiert.
7.2.13. Jeder Fahrer hat nach dem Rennen das Replay zu speichern. Einsprüche gegen Entscheidungen der Rennkommission gegen den Fahrer können nur mit Vorlage des entsprechenden Replay des betreffenden Fahrers bearbeitet werden. Weiterhin kann es vorkommen, dass das Replay des Admins beschädigt ist, und somit auf eines der Fahrer zurückgegriffen werden muss.
7.2.14. Kein Teilnehmer der Racersleague darf ein Standalone Fahrzeug eines anderen Teilnehmers der Racersleague verwenden. Zuwiderhandlung wird mit 5 kg geahndet.
7.3. Verhaltensregeln auf der Strecke (Gentlemen-Agreement)
7.3.1. Der Fahrer sollte in allen Sessions eines Events eine faire Fahrweise anderen Fahrern gegenüber an den Tag legen. Dazu gehört auch, dass immer zwei Reifen des Fahrzeuges den Asphalt berühren müssen. Die Curbs zählen dabei mit zur Strecke, anders eingefärbter Rand jedoch nicht. Bei besonders unrühmlichen Verhalten kann die Rennkommission versuchen, über das Verteilen von Strafen eine Besserung herbeizuführen.
7.3.2. Jeder Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass andere Fahrer nicht unnötig behindert werden. Dazu gehört insbesondere das Behindern bei schnellen Runden durch unnötiges Versperren der Ideallinie, aber auch eine überflüssige Rauchentwicklung des Motors durch zu geringe Kühlereinstellungen.
7.3.3. Zur Verteidigung der eigenen Platzierung ist ein einmaliges Linienwechseln gestattet.
7.3.4. Das Fahren einer Kampflinie, wie z.B. das Nach-Innen-Ziehen vor einer Kurve, ist grundsätzlich erlaubt.
7.3.5. Hat es ein Fahrer geschafft sich neben seinen Konkurrenten zu setzen, so ist die Linie des Kontrahenten zu respektieren und die eigene Linie zu halten.
7.3.6. Beim Pit-Out ist stets die blaue Ampel beim Verlassen der Boxenstraße zu beachten. Blinkt diese, ist die Strecke mit äußerster Vorsicht zu befahren und notfalls anzuhalten. Vorfahrtsrecht hat in einer solchen Situation immer der auf der Strecke befindliche Fahrer. Der aus der Boxengasse kommende Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass der auf der Strecke befindliche Fahrer so wenig wie möglich behindert wird.
Wird die Boxenausfahrt mit einer Linie auf die Strecke geführt, so darf der aus der Box kommende Fahrer diese nicht vorzeitig überqueren, um z.B. direkt auf die Ideallinie zu gelangen. Im Gegenzug sollte der auf der Strecke befindliche Fahrer darauf achten, diesen Bereich zu meiden und freizuhalten. Vorfahrtsrecht hat aber in jedem Falle der auf der Strecke befindliche Fahrer.
Passiert aufgrund einer Unachtsamkeit des aus der Box kommenden Fahrers während eines Rennens ein Unfall, so wird immer gegen diesen Fahrer entschieden. Aufgrund von bestimmten Streckencharakteristiken gibt es hier auch Ausnahmen, so das unter Umständen auch der vorfahrtberechtigte, auf der Strecke befindliche Fahrer in Regress gezogen werden kann (wie z.B. in Spa, hier ist die Strecke für aus der Box kommende Fahrer sehr schwer einsehbar).
Diese Regelung gilt sowohl im Rennen, im Qualifying als auch in den Trainingssessions.
7.3.7. Ein Abkürzen der Strecke während der Pit-Out und/oder der Pit-In Runde (wie z.B. in Monza das Auslassen der ersten Schikane) ist strengstens untersagt. Liegt eine Gefährdung andere Fahrer vor und/oder handelt es sich um eine Wiederholungstat, so kann dies gegebenenfalls mit einer empfindlichen Strafe mit bis zu 15 kg geahndet werden.
7.3.8. Kommt ein Fahrer während der Einführungsrunde von der Strecke ab und verliert dabei seinen Startplatz, so darf er unter größter Vorsicht und Rücksichtsnahme auf seinen Startplatz durch das Feld zurückfahren. Bemerken andere Fahrer seine Absicht nicht und/oder ist kein Platz zum vorbeifahren vorhanden, so hat der Fahrer die aktuelle Position zu halten.
7.3.9. Kommt ein Fahrer von der Rennstrecke ab, so darf auf diese niemals im Winkel von 45°bis 90° zurückgekehrt werden. Der Fahrer hat sich durch Blick nach hinten zu versichern, dass er durch das Zurückkehren auf die Strecke kein dort befindliches Fahrzeug behindert.
Wenn der von der Strecke abgekommene Fahrer nur direkt auf die Ideallinie zurückkehren kann, so hat er solange abseits stehen zu bleiben, bis er sich sicher und ohne Gefährdung anderer in das Feld wieder einreihen kann. Ansonsten muss er langsam Abseits der Strecke eine bessere Stelle zum wieder befahren der Strecke suchen.
Fehlverhalten mit Gefährdung anderer Fahrer kann mit 5 gk und mehr geahndet werden.
7.3.10. Ein Wenden auf der Rennstrecke nach einem Unfall oder Fahrfehler sollte unbedingt vermieden werden. Es wird empfohlen, das Wenden nach Möglichkeit abseits der Strecke durchzuführen, in jedem Falle aber so, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs auszuschließen ist.
Bietet die Streckencharakteristik keine andere Möglichkeit als auf der Strecke zu wenden, so sollte dies ohne zusätzliche Gefährdung anderer erfolgen, in jedem Falle muss aber die Gefahrensituation unverzüglich beseitigt werden.
Fehlverhalten mit Gefährdung anderer Fahrer kann mit bis zu 25 kg geahndet werden.
7.3.11. Steht ein Fahrer zur Überrundung an, so hat er bei nächster sich bietender Gelegenheit dem Überrunder Platz zu machen. Dabei ist die Ideallinie nach Möglichkeit nicht zu verlassen, sondern lediglich durch ein leicht vorgezogenes Bremsen vor einer Kurve dem überrundenden Fahrer die Möglichkeit zu bieten, sich innen vorbeizusetzten. Dieses vorgezogene Bremsen muss aber unbedingt deutlich für den Überrunder erfolgen, ein leichtes lupfen des Gaspedals - wie in der Realität - ist in einer Simulation nicht ausreichend genug und für den Überrunder nicht schnell genug zu erkennen.
Alternativ kann der zu Überrundende aber auch die Ideallinie freigeben. Dies muss aber mit ausreichend Abstand vor der nächsten Kurve passieren, und so eindeutig ausgeführt werden, dass für den Überrunder kein Missverständnis über die Art des Vorbeilassens aufkommen kann.
Im Allgemeinen hat der zu überrundende Fahrer dafür Sorge zu tragen, dass die Überrundung schnell und problemlos durchgeführt werden kann.
Allerdings kann im Gegenzug der Überrunder nicht verlangen und davon ausgehen, dass der zur Überrundung anstehende Fahrer unnötige Nachteile aus einer Überrundung ziehen muss. Dies trifft vor allem dann zu, wenn mehrere, um Position kämpfende Fahrer überrundet werden müssen.
7.3.12. Sollte der Rennwagen eines Fahrers nach einem Unfall so beschädigt sein, dass ein Weiterfahren nicht mehr möglich ist, oder sollte das Rennen aus anderen Gründen nicht aus eigener Kraft beendet werden können, so ist die Rennstrecken durch Drücken der „Esc-Taste“ unverzüglich zu verlassen. Ein stehen lassen des Fahrzeuges auf der Strecke oder in einer der Auslaufzonen ist Verboten. Steht ein Fahrzeug länger als eine Runde an der gleichen Stelle oder ist die Gefährdung andere Fahrer klar ersichtlich, so kann das Punktekonto dieses Fahrers mit bis zu 25 kg, in besonders schweren Fällen jedoch mit wesentlich mehr, belastet werden.
7.3.13. Wird das von der Racersleague bereitgestellte TS oder ein von außenstehenden Mitgliedern der GTR2 Liga benutzt, so gelten dort ebenfalls einige Regeln:
7.3.13.1. Im Allgemeinen gelten die unter 1.1 genannten Regeln der Netiquette.
7.3.13.2. Es darf während eines Rennens nicht in den Channel eines konkurrierenden Teams gewechselt werden
7.3.13.3. sollten sich die Fahrer in einem gemeinschaftlichen Channel aufhalten, so wird dort ein gepflegter und freundlicher Umgangston miteinander erwartet. Verstoßen einige oder mehrere Fahrer gegen diese Regel, so werden die/der betreffende/r Fahrer aus dem TS gekickt; in Wiederholungsfällen unter Umständen gebannt.
8. Sonstiges
8.1. Sollte aufgrund eines Serverproblems die Reihenfolge der Fahrerpositionen durcheinander gewürfelt werden, so wird das Rennen bis zur letzten vollständigen Runde gewertet, sofern bis zu diesem Zeitpunkt mehr als 50% der Renndistanz gefahren wurde.
8.2. Sollte aufgrund eines Serverabsturzes und/oder Verbindungsprobleme, die eindeutig auf Seiten des Servers oder des Betreibers zu suchen sind, das Rennen abgebrochen werden, so wird dieses Rennen am Ende der Saison wiederholt. Wenn bis zu dem Zeitpunkt des Abbruches allerdings mehr als 50% der Renndistanz gefahren wurden und alle Daten zur Auswertung vorhanden sind, wird dieses Rennen voll gewertet.
8.3. Einzelne Disconnects von Fahrern werden als technischer Ausfall gewertet.
8.4. Die Fahrer sind verpflichtet, sich regelmäßig im GTR2 Bereich des Racersleague-Forums über Neuerungen und Änderungen des Regelwerkes zu informieren (siehe Punkt 9).
9. Regeländerungen
9.1. Die Rennkommission behält sich vor, kurzfristig notwendige Anpassungen am Regelwerk nach vorheriger, rechtzeitiger Bekanntgabe vorzunehmen.
9.2. Aufgrund von internen Beschränkungen der Änderungsfähigkeit des verlinkten Regelwerkes kann es sein, das Änderungen die im Forum bekannt gegeben wurden und „sticky“ gesetzt sind, Teilbereiche des hier vorgestellten Regelwerkes ergänzen oder außer Kraft setzten.
Letzte Aktualisierung, 11. Juli 2008



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